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von Rohdich’scher Legatenfonds

Stiftung des öffentlichen Rechts


Stiftungszweck


 

1. Zweck der Stiftung ist es, mit den aus ihrem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Gewinnen

 

a) vorrangig bedürftigen oder unverschuldet in wirtschaftliche Not geratenen Soldaten, ehemaligen Soldaten und zivilen Mitarbeitern sowie dienstleistenden Reservisten des Traditionstruppenteils und seiner Vorgänger,

 

b) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch allen anderen Soldaten und zivilen Mitarbeitern sowie dienstleistenden Reservisten der Bundeswehr, insbesondere im Raum Berlin und Potsdam, bei sozialen Notlagen finanzielle oder sonstige wirtschaftliche Unterstützung und Hilfe zu leisten. Die näheren Familienangehörigen zu a) und b) sind einbezogen.

 

c) Darüber hinaus kann die Pflege des Heimatgedankens unter besonderer Berücksichtigung des Geburts- und Heimatortes des Stifters - Potsdam und Berlin - gefördert werden.

 

 

2. Zur Förderung der in Absatz 1 a) und b) genannten Ziele können nachrangig Zuwendungen auch an der Bundeswehr nahestehende eingetragene Vereine/Stiftungen/Körperschaften des öffentlichen Rechts mit karitativer Zweckbestimmung gewährt werden, wenn die Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden.

 

 

3. Spenden dürfen nur entgegengenommen werden, soweit dies mit dem unter Absatz 1 und 2 beschriebenen Stiftungszweck vereinbar ist. Sie sind nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung einzusetzen.

 

 

4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck und verwendet ihre Mittel ausschließlich zu satzungsgemäßen Bestimmungen. Die Stiftung ist selbstlos tätig; es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.